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AVIVA-BERLIN.de im Mai 2024 - Beitrag vom 20.02.2008


Neue Förderrichtlinien zu gleichstellungspolitischen Projekten
Kristina Tencic

Vorhaben zur Gleichstellung sollen vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend künftig transparenter und weniger bürokratisch gefördert werden. Hier die Infos zu den Anträgen.




Am 1. Februar 2008 treten die neuen Richtlinien des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) über die Gewährung von Zuschüssen und Leistungen für Aufgaben der Gleichstellung von Frau und Mann ein. Gefördert werden demnach Initiativen gleichstellungspolitisch tätiger Akteurinnen und Akteure, die von bundesweiter Bedeutung sind. Das gemeinsame Ziel des BMFSFJ mit ihrer Ministerin Ursula von der Leyen und den künftigen EmpfängerInnen der Fördergelder ist es, die Gleichstellung von Mann und Frau voranzubringen. Die Projekte sollen der Vielfalt der Lebenssituationen Rechnung tragen und ihre besondere Aufmerksamkeit z.B. Schwangeren, von Gewalt betroffenen Frauen, Frauen mit Migrationshintergrund, älteren Frauen und Frauen mit Behinderung widmen.

Die neue Förderrichtlinie soll sicherstellen, dass der bürokratische Aufwand reduziert wird, wobei der Aufwand der AntragstellerInnen leider nicht erwähnt wird. Zudem sollen transparentere Förderbedingungen geschaffen werden, die trotz allem flexibel bleiben, sodass das Ministerium andere Stellen mit der Gewährung von Zuwendungen beauftragen kann.

Wer oder was wird gefördert?
Interessant ist diese neue Richtlinie für Kulturschaffende, die sich für die Gleichstellung bereits einsetzen oder einsetzen möchten. Gefördert werden einzeln abgegrenzte Projekte von Verbänden und Organisationen, die das relevante Thema der Öffentlichkeit im Sinne von Kampagnen, Veranstaltungen und Druckerzeugnissen zugänglich machen. Hierzu zählen auch Modellprojekte, gleichstellungspolitische Vernetzungsarbeit, und sonstige Anstrengungen, welche die Verwirklichung der Gleichstellung von Mann und Frau durchsetzen.

Die förmlichen Anträge müssen bis spätestens 12 Wochen vor Beginn der Maßnahme beim BMFSFJ eingegangen sein. Nicht gefördert werden Druckkostenzuschüsse, die Erstellung von Filmen als eigenständige Projekte und laufende Publikationen.

Die Anträge, Angaben zur Förderhöhe sowie weitere Infos unter: www.bmfsfj.de


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Beitrag vom 20.02.2008

Kristina Tencic